Wissenswertes - Fluglärm
Sicher ist es nicht zu leugnen, dass jedes Transportmittel Lärm verursacht. Je nach persönlichem Bezug zum Verkehrsmittel durchaus subjektiv empfunden. Dabei kümmert man sich neben dem Schienen- und Straßenverkehr in keiner Branche so stark um die Lärmreduktion, wie in der Luftfahrt. Der Straßenverkehr ist in Deutschland immer noch die am schlimmsten empfundene Lärmquelle. Wütende Anwohner und gebrochene Versprechen schien es an beinahe jedem größeren Flughafen gegeben zu haben. Davon zeugen die unzähligen Bürgerinitiativen gegen Fluglärm oder einen Flughafenausbau, wie bspw. in Frankfurt/Main. Dort gehen 100e Menschen jeden Montag ins Terminal 1B des Flughafens und demonstrieren dafür, dass die neue Start- und Ladenbahn Nordwest (Inbetriebnahme 21.10.2011) geschlossen wird, sowie für eine schnelle Reduktion des Lärms. Orte wie Flörsheim und Raunheim sind weiter belastet worden, mit bis zu 300 Überflügen täglich.
Die Lufftfahrtindustrie und die Flughäfen arbeiten vehement an einer schnellen Reduktion des Fluglärms.
Die Forderung der Initiativen aus Frankfurt "Die Bahn muss weg" ist wohl wenig realistisch, da mehrere 100 Millionen € in den Ausbau geflossen und mehrere 10.000 Arbeitsplätze mit ihm verbunden sind. Die Bürgerinitiativen sprechen dem Fluglärm generell einen kompletten Verlust der Lebensqualität, Umweltverschmutzung und eine höhere Rate an Krankheitsbildern des Herz-Kreislaufsytems und psychosomatischen Erkankungen zu.
Natürlich muss man eine menschenwürdige Umgebung schaffen und die Umwelt schützen. Allerdings geht dies in der heutigen Zeit nicht mehr, nach dem "Entweder-oder-Prinzip", sondern man muss versuchen, den Flugverkehr und den Schutz der angrenzenden Gebiete in Einklang zu bringen.
Entstehung und Messung von Fluglärm
Als Fluglärm empfindet man einerseits das Betriebsgeräusch der Triebwerke oder Propeller, andererseits auch das Geräusch strömender und verdrängter Luft durch die Tragflächen, den Rumpf und das Fahrwerk des Flugzeuges.
Man misst ihn, wie andere Geräuschquellen auch, mit einem Schallmessgerät. Die Einheit ist dB(A) = ("Dezibel A"). Ein überfliegendes Flugzeug weist hauptsächlich Spitzenwerte zwischen 70 und 85 dB(A) auf. Zum Vergleich: Ein vorbei fahrendender ICE hat Spitzenwerte von 90 bis 100 dB(A), je nach Entfernung und Position zur Geräuschquelle.
Lärmverringernde Maßnahmen
Fachleute sprechen in diesem Punkt immer von aktivem und passivem Schallschutz. Passiver Schallschutz sind alle Maßnahmen, die man bei bestehenden Lärmbedingungen am Boden vornimmt, also:
1) Errichtung von Lärmschutzzonen rund um den Flughafen.
2) Austattung der Häuser und Wohnungen, entsprechend der Lärmschutzzone, mit Schallschutz.
3) Errichtung von Lärmschutzbauten (Schallschutzwände = eher für Bodenlärm geeignet)
Aktiver Schallschutz umfasst alle Anstrengungen den Lärmpegel zu senken. Sei es bautechnisch oder verfahrendtechnisch. Maßnahmen sind:
Bautechnisch
1) Nachrüstung veralteter Triebwerke mit "Hush Kits" (Bspw. Boeing 737) oder „Chevron Nozzles“ (Bsp. Boeing 747-8 oder Boeing 787). Letztere ist die moderne Variante. Zickzackförmige Umrandung des Triebwerks, welche den Nebenstrom mit dem Triebwerksstrom vermischt und die Schallemissionen reduziert.
Verfahrenstechnisch
1) Neue Anflugverfahren (Erprobung des Low Power/Low Drag Approaches in Frankfurt/Main = erst 5 NM (nautische Meilen) vor der Landebahn wird das Fahrwerk ausgefahren, Leistungshebel stehen im Leerlauf.)
2) Steilerer Anfluggleitwinkel (in Frankfurt/Main nun 3,2°. Die Flugzeuge überfliegen die Wohngebiete um 50 m höher.)
3) Neue Anflugrouten (dicht besiedelte Gebiete sollen umflogen werden. Nur in verkehrsarmen Zeiten möglich, da der Anflug zu keiner "Achterbahnfahrt" werden soll.)
4) Einführung von Lärmklassen (laute Flugzeuge zahlen höhere Landegebühren, ganz laute Maschinen erhalten sogar ein Landeverbot. Seit dem 01.04.2002 dürfen nur Maschinen mit max. Lärmklasse 3 in der EU landen. Das betrifft alle Flugzeuge, die nach 1977 gebaut wurden, es sei denn, sie wurden nachgerüstet.)
5) Nachtflugverbot (alle deutschen Flughäfen, bis auf Frankfurt-Hahn, haben ein Nachtflugverbot. Das bedeutet allerdings nicht, dass nachts gar keine Flüge stattfinden, sie sind lediglich reduziert. Um wirtschaftlich weiterhin operabel zu bleiben sind Post- und Frachtflüge, sowie notwenidge Rettungsflüge auch in der Nacht erlaubt. Der Zeitkorridor, in dem Ruhe ist, liegt meist zwischen 23:00 und 6:00 morgens. In Frankfurt/Main von 23:00 bis 5:00. Als Randstunden bezeichnet man jeweils eine Stunde davor und danach. Für diese Randstunden gelten ebenfalls besondere Bedingungen.
Das "Nachtflugverbot" ist das wohl umstrittenste Thema, da immer wieder für eine komplette Nachtruhe geklagt wird und die Unternehmen nur ungern darauf eingehen, da damit hohe wirtschaftliche
Verluste einhergehen würden.