Wissenswertes- Zollfreimengen

Damit man keine bösen Überraschungen bei der Einreise nach Deutschland mit dem Zoll erlebt, sollte man folgendes unbedingt beachten.

 

Bevor es an die Mengen geht, sollte für die Waren gelten, dass man sie mit sich führt, ausschließlich für den persönlichen Verzehr gedacht sind und mind. 17 Jahre alt ist.

 

Aus nicht-EU-Mitgliedsstaaten kommend

 

Danach gelten folgende Mengenangaben:

 

1) Alkohol

Menge Bedingung
1 Liter mehr als 22%
oder
2 Liter bis zu 22%
oder

Oder eine anteilige Zusammenstellung der oben

genannten Spirituosen.

und

4 Liter nicht schäumende Weine
und
16 Liter Bier


2) Tabak

Menge Was
200 Zigaretten
oder
100 Zigarillos
oder
50 Zigarren
oder
250 Gramm Rauchtabak


Oder eine Mischung aus oben genannten Positionen.

 

3) Kraftstoff

 

10 Liter in einem extra Behälter

 

4) Medikamente

 

Für den persönlichen Bedarf

 

5) Weitere Mengen

 

Warenwert von 430€ (bei unter 15 jährigen WW von 175€) bei Flug- und Seereisen. Ansonsten gilt ein Warenwert von 300€.

 

Bedingungen

 

Der Warenwert ergibt sich aus Preis + Umsatzsteuer.

Wertgrenzen verschiedener Personen können nicht addiert werden.

Wertgrenzen können nur 1x pro Reise ausgeschöpft werden.

 

Aus EU-Mitgliedsstaaten kommend

 

1) Tabak

Menge Was
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 kg Rauchtabak


2) Alkohol

Menge Was
10 Liter Spiritousen (Weinbrand, Whisky, Rum etc.)
10 Liter Alkopops (alkoholhaltige Süßgetränke)
20 Liter Zwischenerzeugnisse (Portwein, Sherry, Marsala etc.)
60 Liter Schaumwein
110 Liter Bier


3) Weitere Mengen

Menge Was
10 kg Kaffee
10 kg Kaffeehaltige Waren


Für weitere Informationen:

 

Nicht-EU-Mitgliedsstaaten

 

EU-Mitgliedsstaaten