Behörden sind es, die die damals geschlossenen Abkommen überwachen und neue Regelungen einführen. Die Säulen der heutigen zivilen Luftfahrt.
Abkommen
Warschauer Abkommen von 1929
Dieses Abkommen regelt Personen- und Gepäckschäden. Es wurde 1955 in Den Haag überarbeitet und besagte, dass die Obergrenze für Personenschäden bei 250.000 CHF lag und für Gepäckschäden bei 250 CHF pro Kilo, außer es lag ein Vorsatzverschulden seitens der Airline vor.
Montrealer Abkommen von 1999
Dieses Abkommen, welches sehr häufig kritisiert wird, regelte die Entschädigung von Personen neu. Es wurde eine neue Obergrenze von nur 135.000 USD pro Person festgelegt und eine Nachsorge für seelische Schäden ausgeschlossen. Damit ist ein Flugzeug (Bsp. Boeing 747) mit einer höheren Summe versichert, als alle Passagiere, die darin Platz finden. Man kann aber seit diesem Abkommen die jeweilige Airline in seinem eigenen Heimatland verklagen und hat so bessere Gewinnchancen als vorher.
Behörden
ICAO (International Civil Aviation Organisation)
Diese Organisation wurde 1944 in Chicago gegründet und regelt für seine 191 Mitglieder (Stand 12/15), zusammen mit den zuständigen Gremien alle wichtigen Entscheidungen bezüglich Infrastruktur, Luftstraßen und das Verkehrsrecht.
IATA (International Air Transport Association)
Diese Organisation wurde 1945 auf Kuba gegründet und arbeitet Hand in Hand mit beinahe allen Unternehmen in der Luftfahrtbranche. Es gehören fast alle international operierenden Airlines zu ihr, dies sind aktuell 260 Unternehmen (Stand 01/16). IATA will für einen, vor Allem sichereren, wirtschaftlicheren und pünktlicheren Flugverkehr sorgen.