...ich meinen Flug verpasse!?

An einem Flughafen gibt es ein reichhaltiges Angebot an Shops und Restaurants, in denen man gerne mal die Zeit vergisst. Auch können externe Gründe, wie Stau, Unwetter oder eingenes Verschulden (z.B. Suchen der Reisedokumente) der Grund dafür sein. Falls sie nun am Flughafen stehen und das Gate geschlossen ist, bleibt Ihnen nur der Gang zum Schalter der Fluggesellschaft. Ganz klar ist zu sagen, verpasst man seinen Flug aus eigenem Verschulden, hat man keinen Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises. Airlines sind auch gesetzlich nicht zu einer Umbuchung verpflichtet, bieten diese aber oft gegen eine Gebühr an. Dabei hat man allerdings keinen Anspruch auf die nächste Maschine, denn diese könnte  ausgebucht sein. Viele Fluggesellschaften, wie Lufthansa, Germanwings oder Air Berlin bieten verschiedene Tarife an. Bei der Buchung sind diese teilweise schon bis zu 100€ teurer, man kann aber kostenlos stornieren oder umbuchen, bis kurz vor Abflug.

Verpasst man den Hinflug, tuen sich einige Airlines schwer damit, den Rückflug zu garantieren, da man nicht weiß, ob der Gast nun tatsächlich noch ans Ziel gelangt ist. Allerdings hat man einen gesetzlichen Anspruch auf den Rückflug.

Bei Anschlussflügen hat man kein Recht auf Erstattung, wenn der Anschluss mit einer anderen Gesellschaft erfolgt, als der Zubringerflug. Eine Alternative wäre das Rail&Fly Ticket, bei dem man mit dem Zug zum Ausgangsflughafen fährt. Dieses Ticket verliert seine Gültigkeit nicht.

 

...mein Gepäck nicht ankommt oder beschädigt ist!?

Kommt Ihr Koffer nicht mit Ihnen an den Zielort, ist gebrochen oder aufgeplatzt, dann gibt es dafür in der Halle der Gepäckbänder immer einen Beschwerdeschalter des Flughafens. Die Fluggesellschaft ist in jedem Fall dafür haftbar zu machen. So lange, wie der Koffer nicht ausfindig gemacht wurde, bekommt man ein Notfallset (Hygieneartikel, evtl. Kleidungsstücke) zur Verfügung gestellt. Anhand des Gepäcktags lässt sich nachverfolgen, wo sich der Koffer befindet. Gänzlich verloren gehen sie nur, wenn sie nicht eingescannt und damit nicht im System erfasst wurden. Dann hat man einen Anspruch auf bis zu 1100€*, muss aber den Wert des Kofferinhaltes glaubhaft darlegen. Findet sich der Koffer wieder an, wird er mit dem nächsten Flugzeug zum Zielort geschickt und mit einem Kurier- oder Taxiunternehmen kostenlos bis zum Hotel oder Wohnort gebracht. Gleiche Regelungen gelten für beschädigtes Gepäck. Sofort beim Flughafen, Reisebüro oder der Airline melden und den Schadensersatzanspruch geltend machen.

*Eine Änderung auf europäischer Ebene wird gerade im EU-Parlament beraten.

...mein Gepäck Übergewicht hat oder ich Sperrgepäck befördere!?

Meistens räumen einem die Fluggesellschaften ein Freigewicht von 20kg Gepäck ein. Bei Billigfluggesellschaften liegt diese oft bei 15kg, um Gewicht und damit auch Kerosin zu sparen. Wer einmal eine griechische oder türkische Familie reisen sehen hat, der sieht schnell, mit 20kg kommt man nicht immer aus. Aber auch sonst ist es leicht, schnell mal über die Freigrenze zu kommen. Die Airlines nehmen meist pro Kilogramm über der Grenze eine Strafgebühr. Diese beträgt je nach Entfernung zwischen 5€ und 20€ pro Kilogramm.

Die Condor macht die Gewichtsgrenze sogar zielortabhängig. Fliegt man nach San Juan, Kanada oder in die USA sind 23 kg erlaubt. Reist man nach Brasilien sogar 30 kg, auf allen anderen Strecken gelten die üblichen 20kg. Die Lufthansa berechnet innerhalb Europas zwischen 100 und 150€, auf Interkontinentalflügen sogar zwischen 200 und 300€. Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Wizzair oder Easyjet haben oft geringere Freigepäckgrenzen und verlangen pro Koffer noch eine Gebühr und machen nicht selten die beliebte Probe des Handgepäcks in sog. Sizern am Airport, mit denen die Größe des Gepäckstücks geprüft werden kann. Germanwings z.B. verlangt pro aufgegebenen Koffer 15€ auf der Kurzstrecke, sowie 30€ auf der Mittel- und Langstrecke bei der Buchung, räumt dafür aber eine Freigrenze von 23kg ein.

Der Trick: Einfach die Kleidung aus dem Koffer ins Handgepäck (Achtung 8-10 kg Grenze) umlagern, selbst anziehen oder auf Koffer von Freunden verteilen, sofern diese noch Platz haben. Das Beste ist aber immer noch richtig zu packen und vielleicht zuhause mal wiegen.

...wenn man Warteschleifen oder ein Go-around fliegt?

Warteschleifen und auch ein Go-around sind zwei ganz normale Situationen, die die Piloten vorher im Simulator und auch im theoretischen Unterricht behandelt haben.

Eine Warteschleife (engl. "Holding") bedeutet, dass der Pilot große Kreise in der Nähe des Flughafens fliegt. Jeder Flughafen hat extra dafür vorgeschriebene Bereiche, in die sich die Piloten einfädeln. Warteschleifen zu fliegen bedeutet also nichts anderes, als in einem Kreisel immer rundzufahren, weil die Ausfahrt kurzfristig gesperrt ist. Der Passagier merkt allerdings nicht, dass er immer im Kreis fliegt, da der Durchmesser eines solchen Kreises mehr als 10 km beträgt. Gründe für das Fliegen von Warteschleifen können eine kurzfristig gesperrte Landebahn, schlechtes Wetter am Boden (Nebel, Vereisung etc.) oder das Einhalten des Nachtflugverbotes sein. Kommt eine Maschine außerplanmäßig vor 6:00 an (bspw. in Düsseldorf) dann muss sie so lange Warteschleifen fliegen, bis der Flughafen öffnet.

Go-around wird auch Durchstartmanöver genannt. Dafür gibt es genau wie bei den Warteschleifen ein standardisiertes Verfahren mit Mindesthöhen und Geschwindigkeitsvorgaben. Wenn die Landebahn noch nicht frei ist, die Maschine kurz vor der Landung von einer Windböhe erfasst wird oder der Pilot zu hoch anfliegt, bricht er die Landung ab und beginnt einen zweiten Versuch. Viele Passagiere beunruhigt dieses Manöver, es dient aber nur zur Sicherheit und stellt geringere Anforderungen an den Piloten als die Landung an sich.

...wenn das Flugzeug in ein Unwetter fliegt!?

=> siehe auch Wetterkunde

Flugzeuge erfahren während eines normalen Fluges nur einen Bruchteil der Belastung, die sie eigentlich aushalten könnten. Tragflächen z.B. lassen sich ca. 8 m nach oben und unten verbiegen. Das gesamte Material und die gesamte Beschaffenheit eines Flugzeuges lassen es höchste Belastungen aushalten. Unberechenbar und direkt auf ein Flugzeug einwirkend ist das Wetter. Je größer das Flugzeug, desto ruhiger liegt es auch bei starken Winden in der Luft. Die Empfindlichkeit des Joysticks oder Steurrades vorne im Cockpit, erlaubt dem Piloten ein schnelles Reagieren auf Böen und kann das Flugzeug auch kurz vorm Aufsetzen noch stabil halten. Regen und Hagel machen der Außenhaut des Flugzeuges recht wenig, auch wenn gerade Hagel ziemlich unheimlich auf der Außenhaut eines Flugzeuges klingt und manchmal zu kleineren Dellen führen kann. Gegen Schnee und Eis hilft ein Enteisungsmittel, welches im Winter vor den Flügen häufig in dafür ausgewiesenen Zonen auf das Flugzeug gespritzt wird. Dieses verhindert ein Vereisen der Steuerflächen, wenn die Wasserteilchen in der Luft oder in den Wolken in größerer Höhe daran gefrieren könnten.  Die meisten Passagiere machen sich viele Gedanken um Gewitter. Generell ist zu sagen, dass jede Schlechtwetterfront versucht wird zu umfliegen. Gerät man aber in eine sich rasch aufbauende Gewitterfront, dann gibt es keinen Grund zur Unruhe, denn ein Flugzeug wirkt durch eine Vielzahl an Blitzableitern wie ein Faradayscher Käfig.

...wenn mir an Bord plötzlich schlecht wird!?

Für die häufig vorkommende Reiseübelkeit gibt es in jeder Apotheke Reisetabletten (z.B. Superpep), die dem entgegenwirken können. Auch kann man das Kabinenpersonal um Wasser bitten oder ein paar Eiswürfel (falls vorhanden). Sollte alles nichts helfen, gibt es die berühmten Spuckbeutel, teilweise mit lustigen Aufdrucken (z.B. bei der Germanwings).

Sollte man aber richtig krank an Bord werden(Kreislaufversagen oder gar ein Herzinfarkt) dann gibt es an Bord ein medizinsches Notfallset, welches von diveresen medizinischen Geräten bis hin zu Medikamenten reicht. Flugbegleiter sind alle für solche Notfälle ausgebildet und können die Erstversorgung übernehmen. Helfende Passagiere gibt es auch auf beinahe jedem Flug. Den Piloten ist es möglich aus dem Reiseflug binnen 10 Minuten auf einem Flughafen in der Nähe zu landen und am Boden die Notärzte zu verständigen.

...wenn wir einen Ausweichflughafen anfliegen müssen!?

Häufigster Grund für dieses Manöver ist das Wetter, genauer Bodennebel. Unterschreitet die Sicht am Boden einen bestimmten Richtwert muss der Flughafen vorrübergehend schließen. Die abfliegenden Flugzeuge bleiben am Boden und die ankommenden Maschinen werden umgeleitet. Ist z.B. am Flughafen in Dortmund dichter Bodennebel, dann werden ankommende Flüge nach Münster, Köln oder Paderborn umgeleitet. Von dort aus werden dann Busse eingesetzt, um die Passagiere zu Ihrem eigentlichen Zielflughafen zu bringen. Wegen dem Treibstoff müssen sich die Passagiere auch keine Sorgen machen. Es wird immer so viel Kerosin extra getankt, dass Warteschleifen und ein Ausweichflughafen problemlos geflogen und angeflogen werden können. Außerdem tankt man immer noch zusätzliche Reserve. Einen Grund zur Beschwerde gibt es nur dann, wenn es zu starken Verspätungen kommt oder der neue Flughafen mit einer mehrstündigen Busfahrt verbunden ist.

...wenn mein Flug gestrichen wurde oder verspätet ist!?

Das ist immer ärgerlich. Man freut sich auf einen Urlaub oder muss zu einem wichtigen Geschäftstermin und dann steht an der großen Timetable im Flughafen "cancelled" oder "delayed", also gestrichen oder verspätet bei seinem Flug. Bei der Frage um die Erstattung kommt es immer auf den Grund des Ausfalls/Verspätung und das Wohlwollen der Airline an. Hat die Airline keine primäre Schuld am Flugausfall muss sie auch keine Erstattung und keinen Schadensersatz an die Passagiere zahlen. Man spricht dort gern von außergewöhnlichen Umständen. Dazu zählen Streiks oder Wetterbedingungen. Da man aber in heutiger Zeit die Kunden an sein Unternehmen binden muss, kommen die Airlines den Passagieren trotzdem oft entgegen. Die Airline trifft keine Schuld am Ausfall bei Wetter oder Vulkanausbrüchen. Im Falle der Aschewolke verteilte die Lufthansa trotzdem kostenlos Mietwagen- oder Hotelgutscheine und bot kostenlose Umbuchungen für gestrandete Passagiere an. Ist ein technisches Problem Schuld an der Verspätung, muss die Airline neuerdings haften.

Ist der Flug nur verspätet, staffelt sich das Entschädigungsmodell nach der Entfernung zum Zielort. Auch hier gilt das Verursacherprinzip. Falls die Airline selbst schuld ist, muss sie eine Entschädigung zahlen. Mit zunehmender Dauer hat die Airline immer mehr Zeit eine Ersatzmaschine zu schicken und wird somit auch immer höher belangt. Beziehen kann man sich dabei auf die EU-Verordnung 261. Erst ab drei Stunden kann man eine Entschädigung fordern.

 

250€ bis zu einer Entfernung von 1500 Flugkm

 

400€ zwischen 1500 und 3500 Flugkm

 

600€ bei mehr als 3500 Flugkm

 

Flightright

...wenn ich mein Haustier mit in den Urlaub nehmen will!?

Die Deutschen reisen gerne mit Haustier und für viele wäre es gar undenkbar ohne Tier in den Urlaub zu reisen. Im Prinzip regeln Größe und Gewicht des Tieres auch den Aufenthaltsort an Bord. Ist das Tier leichter als 5 Kilogramm darf es in einer speziellen Tasche mit Luftzufuhr, Wasser und Futter mit in die Kabine genommen werden. Es darf aber die Tasche während des Fluges nicht verlassen und muss auf dem Boden stehen bleiben. Ist das Tier schwerer als 5 Kilogramm muss es in einer speziellen Transportbox mit ausreichend Wasser und Futter in den Frachtraum. So ein Transport sollte bis zu 24 Stunden vor Abflug (je nach Airline unterschiedlich) angemeldet werden und kostet je nach Fluggesellschaft ca. 30€ pro Strecke.

Wichtig ist außerdem ein Tierpass für Flüge ins Ausland, fragen sie dazu Ihren Tierarzt. Dieser wird Ihnen auch Tipps zur Vorbereitung Ihres Tieres auf einen Flug geben.

...wenn beide Triebwerke ausfallen!?

Dieser Fall ist generell gesagt äußerst unwahrscheinlich. Der häufigste Grund für ein Triebwerksversagen ist Vogelschlag (das Flugzeug durchfliegt einen Vogelschwarm - Vögel werden eingesogen). Also eher in geringeren Höhen. Im Falle eines Versagens der Triebwerke gibt es spezielle Checklisten und Verfahren, die versuchen die Triebwerke immer wieder neu zu starten. In letzter Instanz kehrt man zum Ausgangsflughafen zurück oder steuert einen Alternativflughafen an. Flugzeugtragflächen sind so konzipiert, dass das Flugzeug im Falle eines Versagens beider Triebwerke wie ein Segelflugzeug in der Luft gleitet. Fallen die Triebwerke im Reiseflug bei voller Geschwindigkeit aus, hat die Cockpitbesatzung ca. 120 km Zeit, um die Maschine im Segelflug zu landen.